Nordschwarzwald
Neckar-Alb
Donau-Iller
Hochrhein-Bodensee
Heilbronn-Franken
Bodensee-Oberschwaben
Mittlerer Oberrhein
Südlicher Oberrhein
Ostwürttemberg
Schwarzwald-Baar-Heuberg
Stuttgart
Rhein-Neckar

Gemeinsam für Baden-Württemberg

12

Regionalverbände in Baden-Württemberg

1101

Gemeinden in Baden-Württemberg

11

Millionen Einwohner

35752

Quadratkilometer Fläche

Wissenswertes zu den Regionalverbänden

Was ist ein Regionalverband?

In Baden-Württemberg gibt es zwölf Regionalverbände. Sie wurden 1973 im Zuge einer großen Verwaltungsreform eigeführt. Ihre zentrale Aufgabe ist die Umsetzung der Regionalplanung nach dem Landesplanungsgesetz. Sie werden deshalb auch Planungsgemeinschaften genannt. Damit sind Aufgaben der regionalen Raumplanung erfasst, die Gemeindegrenzen und auch die Grenzen von Landkreisen überschreiten.

Die Regionalverbände sind eine Art Bindeglied zwischen dem Land und den Kommunen. Sie sind keine klassischen Mittelbehörden der Landesverwaltung, sondern stehen außerhalb der klassischen Verwaltungshierarchie des Landes. Dennoch bilden sie eine Ebene zwischen den Stadt- und Landkreisen einerseits und der Landesverwaltung andererseits.

Überblick: Die 12 Regionalverbände

Das Zweite Gesetz zur Verwaltungsreform („Regionalverbandsgesetz“) vom 26. Juli 1971 ersetzte die früheren 20 regionalen Planungsgemeinschaften durch zwölf öffentlich-rechtliche Verbände:

  • Verband Region Stuttgart mit Sitz in Stuttgart
  • Regionalverband Heilbronn-Franken mit Sitz in Heilbronn
  • Regionalverband Ostwürttemberg mit Sitz in Schwäbisch Gmünd
  • Regionalverband Mittlerer Oberrhein mit Sitz in Karlsruhe
  • Verband Region Rhein-Neckar mit Sitz in Mannheim
  • Regionalverband Nordschwarzwald mit Sitz in Pforzheim
  • Regionalverband Südlicher Oberrhein mit Sitz in Freiburg im Breisgau
  • Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg mit Sitz in Villingen-Schwenningen
  • Regionalverband Hochrhein-Bodensee mit Sitz in Waldshut-Tiengen
  • Regionalverband Neckar-Alb mit Sitz in Mössingen
  • Regionalverband Bodensee-Oberschwaben mit Sitz in Ravensburg
  • Regionalverband Donau-Iller mit Sitz in Ulm

 

Da die Themen der Regionalverbände übergreifend sind und Probleme nicht an Landesgrenzen haltmachen, ist der Regionalverband Donau-Iller seit seiner Gründung grenzübergreifend zugeschnitten: Zu ihm gehören auch drei bayerische Landkreise (Günzburg, Neu-Ulm und Unterallgäu) sowie die kreisfreie Stadt Memmingen.

Dem Verband Region Rhein-Neckar (Metropolregion Rhein-Neckar) gehören seit 2006 auch ein Landkreis in Hessen (Lkr. Bergstraße) sowie vier Landkreise (Bad Dürkheim, Germersheim, Rhein-Pfalz-Kreis und Südliche Weinstraße) und sechs kreisfreie Städte( Frankenthal, Landau, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Speyer und Worms) in Rheinland-Pfalz an.

Was sind die Aufgaben der Regionalverbände?

Die von den Regionalverbänden regelmäßig fortzuschreibenden Regionalpläne stellen mit ihren Festlegungen das raumordnerische Kursbuch für die weitere Entwicklung der jeweiligen Region dar. Die Regionalpläne enthalten Vorgaben für

  • die regionale Siedlungsstruktur (insbesondere durch die Festlegung von Klein- und Unterzentren, regionalen Entwicklungsachsen, Siedlungsbereichen und von Schwerpunkten des Wohnungsbaus sowie für Gewerbe, Industrie- und Dienstleistungseinrichtungen),
  • die räumliche Sicherung von Verkehrstrassen und von Infrastrukturvorhaben (zum Beispiel im Energie- oder Abfallbereich),
  • die regionale Rohstoffsicherung,
  • die regionale Freiraumstruktur (insbesondere durch die Festlegung von regionalen Grünzügen und Grünzäsuren sowie von Gebieten für besondere Nutzungen im Freiraum vor allem für die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft oder für die Erholung),
  • Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen (Vorrang- und Ausschlussgebiete),
  • den vorbeugenden Hochwasserschutz.

 

Hinzu kommen weitere Aufgaben in den Bereichen Wirtschaftsförderung, Versorgung und Entsorgung, Umweltschutz und Kultur.

Die Regionalverbände sind keine Verwaltungsebene, sondern eine reine Planungsebene. Regionalprobleme können innerhalb der Verbände unbefangener und über den Tag hinaus angegangen werden, weil die Verbände etwas außerhalb der Verwaltungshierarchie stehen. Exekutive Funktionen haben sie nicht – mit Ausnahme des Verbands Region Stuttgart. Hier werden die 80 Mitglieder der Regionalversammlung direkt vom Volk gewählt.

In der Region Stuttgart nimmt der 1994 zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit gebildete Verband Region Stuttgart (VRS) die Aufgaben der Regionalplanung sowie Trägerschafts- und Koordinierungsaufgaben in wichtigen Feldern der Regionalentwicklung wahr. Dem Verband Region Stuttgart obliegt die Regional- und Landschaftsrahmenplanung sowie die Konzeption, Planung und Umsetzung eines Landschaftsparks Region Stuttgart. Zu den Pflichtaufgaben des Verbands zählen außerdem die Regionalverkehrsplanung, der regional bedeutsame öffentliche Personennahverkehr (insbesondere S-Bahn-Verkehr), die regionale Wirtschaftsförderung, das regionale Tourismusmarketing sowie Teile der Abfallentsorgung. Freiwillige Aufgaben des Verbands betreffen die Trägerschaft und Koordinierung von regionalbedeutsamen Messen, Kongressen, Kultur- und Sportveranstaltungen.

Wie sind die Regionalverbände organisiert?

Die Regionalverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das heißt, sie sind nicht Teil der klassischen Mittelbehörden (Regierungspräsidien), sondern eigene Einheiten. Sie sind nicht „verstaatlicht“, sondern handeln selbstverantwortlich und bestimmen über die Bereiche, die das Land Baden-Württemberg aus seiner Verwaltung ausgegliedert hat. Trotzdem sind sie Teil der öffentlichen Gewalt und müssen im Rahmen der Gesetze agieren. Die Regionalverbände bestehen aus einer demokratisch legitimierten Verbandsversammlung, einer/einem Verbandsvorsitzenden und einer Verwaltung mit einer Regionaldirektion.

Auch bei der Finanzierung der Regionalverbände zeigt sich die enge Anbindung an die kommunale Ebene. Sie finanzieren sich zwar auch durch Landeszuschüsse, vor allem aber durch eine Umlage bei den Städten und Gemeinden (bzw. indirekt über die Landkreise).

Verbandsversammlung

Die Wahl der Mitglieder:innen erfolgt durch die Kreistage der jeweiligen Landkreise und durch die Stadträte der kreisfreien Städte. Die Wahl findet drei Monate nach der Wahl der Kreis- und Gemeinderäte statt. Bei zwei Regionalverbänden gibt es Ausnahmen: Im Verband Region Stuttgart werden die Mitglieder:innen der Verbandsversammlung direkt von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Verbandsversammlung des Verbands Region Rhein-Neckar besteht aus den Landräten der Kreise, den (Ober-)Bürgermeister:innen der Städte mit mehr als 25.000 Einwohner:innen sowie weiteren gewählten Vertreter:innen der Kommunen und Landkreise der Region.

Die Verbandsversammlung hat mindestens 40 und maximal 80 Mitglieder. Bei mehr als 400.000 Einwohner:innen erhöht sich die Zahl für je 30.000 Einwohner:innen um zwei Mitglieder. Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamtlich tätig.

Die Verbandsversammlung ist das höchste Gremium des Regionalverbands. Sie entscheidet über alle Angelegenheiten des Regionalverbands. Oft bilden Verbandsversammlungen auch Ausschüsse.

Verbandsvorsitz

Er/Sie wird aus den Reihen der Mitglieder der Verbandsversammlung gewählt und ist ehrenamtlich tätig. Die Amtszeit endet mit dem Ende der Amtszeit der Verbandsversammlung. Der Vorsitzende oder die Vorsitzende leitet die Sitzungen der Verbandsversammlung und die Verbandsverwaltung.

Verbandsverwaltung

Die Verbandsverwaltung mit ihrer Geschäftsstelle erledigt die operative Arbeit des Regionalverbandes. Geleitet wird die Verbandsverwaltung von Regionaldirektoren, die von der Verbandsversammlung auf Zeit gewählt werden.